Unternehmensnachfolge
Familienrechtliche Fragen beeinflussen die Stabilität der Unternehmensnachfolge enorm. Ohne klare Regelungen drohen unvorhergesehene Belastungen: Scheidung, Zugewinnausgleich oder Erbauseinandersetzungen können erhebliche finanzielle Folgen haben. Juristische Experten warnen, dass ein voller Zugewinnausgleich im Scheidungsfall den Unternehmer oft existenziell belastet – im schlimmsten Fall muss das Unternehmen verkauft oder verschuldet werden. Denn in einer Zugewinngemeinschaft fließt der Unternehmenswert in die Vermögensrechnung ein. Der Unternehmenswert stellt in vielen Fällen den größten Teil des Vermögens dar. Kommt es zur Scheidung, existiert dieser Wert zwar in den Büchern, nicht jedoch in Form verfügbarer Liquidität. Muss dennoch eine Ausgleichszahlung geleistet werden, kann dies erhebliche Belastungen nach sich ziehen – im Extremfall bis hin zur Gefährdung oder Zerschlagung des Unternehmens. Solche Risiken können einer erfolgreichen Nachfolge entgegenstehen, wenn sie nicht frühzeitig juristisch abgefedert werden.
Ein wesentlicher Hebel ist der Ehevertrag. Er ermöglicht es, bereits bei der Eheschließung oder später einen anderen Güterstand zu vereinbaren und den gesetzlichen Standard (Zugewinngemeinschaft) anzupassen. Üblicherweise erwirken Unternehmer durch Ehevertrag, dass das Betriebsvermögen beim Zugewinnausgleich nicht mitgerechnet wird.
Besonders gängig sind dabei folgende Optionen:
Mit einem maßgeschneiderten Ehevertrag lässt sich somit weitgehend verhindern, dass der Ehepartner im Scheidungsfall auf Unternehmenswerte zugreift. Zahlreiche Fachleute empfehlen dabei ausdrücklich die modifizierte Zugewinngemeinschaft gegenüber der strikten Gütertrennung. So bleibt der Erbfall steuerlich geschützt und das Unternehmen behält seine Substanz. Ohne solche vertraglichen Absicherungen kann schon ein Erbgang zu Liquiditätsproblemen führen: Selbst Abfindungszahlungen an einen ausscheidenden Erben können den Fortbestand gefährden.
Neben Ehe- und Erbverträgen ist die Family Governance entscheidend für einen reibungslosen Generationswechsel. Der Begriff beschreibt die Gesamtheit aller Regeln, Werte und Strukturen, die das Verhältnis von Unternehmerfamilie und Betrieb steuern. In einer Familienverfassung oder -charta werden beispielsweise gemeinsame Unternehmensleitbilder, Rollen und Entscheidungswege festgehalten. Ziel ist es, langfristig eine stabile Basis zu schaffen, damit die Familie als Eigentümergemeinschaft das Unternehmen führen kann.
Wichtige Bausteine sind dabei:
Durch diese Governance-Strukturen wird eine verbindliche Familienpolitik etabliert. Jeder weiß, wer welche Rechte und Pflichten hat. Das erhöht die Handlungsfähigkeit der Familie als Gesellschaftergemeinschaft – etwa können Entscheidungen schnell und abgestimmt getroffen werden, selbst in Krisenzeiten.
Ein oft heikles Thema bei der Firmenübergabe ist die Einbindung mehrerer Familienmitglieder. Nicht alle Nachkommen sollen oder können das Unternehmen aktiv fortführen. Um Streit zu vermeiden, sollten klare Kriterien festgelegt werden, wer Anteile übernimmt und wie andere Familienangehörige abgefunden werden. Dies kann beispielsweise in Gesellschaftsverträgen, Testamenten oder Familienrichtlinien geregelt werden. Ziel ist, dass Ausscheidende fair entschädigt werden, ohne die Liquidität des Unternehmens zu gefährden. Denn ungeplante Auszahlungen an Erben oder Geschwister können die Firma enorm belasten. Abfindungs- und Kaufpreiszahlungen an ausscheidende Erben können den Fortbestand des Unternehmens in Frage stellen.
Stattdessen empfiehlt sich eine transparente Einigung. Die Familienmitglieder entwickeln gemeinsam ein Modell – etwa Beteiligungsquoten mit anschließender Abfindung oder Rollen im Aufsichtsrat für Mit-Erben. Jeder Schritt sollte dokumentiert und fair sein, um spätere Konflikte zu vermeiden. So profitiert die Familie als Ganzes, und der Fortbestand der Firma wird nicht durch innere Auseinandersetzungen gefährdet.
Insbesondere für familiengeführte Unternehmen ist frühzeitige rechtliche Vorsorge unverzichtbar. Bestimmende Stellschrauben sind hier der Ehevertrag mit geeignetem Güterstand, umfassende Governance-Regelungen in der Familie und vertraglich festgelegte Beteiligungsbedingungen. Zusammen bieten diese Maßnahmen einen Schutzschild gegen Insolvenzen und Zerstückelung der Firmenwerte. Wie die Praxis zeigt, führt ein Scheidungs- oder Erbfall ohne solche Vorkehrungen oft zu dramatischen Belastungen – im Extremfall zum „Ende des Unternehmens“.
Kafka Law entwickelt maßgeschneiderte Konzepte, die die privaten Interessen der Familie mit den Erfordernissen der Unternehmensfortführung in Einklang bringen. So entstehen verbindliche Familienordnungen und Eheverträge, die den Zugriff auf das Betriebsvermögen minimieren und klare Nachfolgeregelungen bieten. Dieses integrierte Vorgehen sichert den Fortbestand des Unternehmens langfristig und erhält seinen Wert. Wir beraten Sie dabei umfassend. Mit individueller strategischer Planung gestalten wir Ihre Familien- und Nachfolgeregelungen so, dass Ihr Unternehmen auch in Zukunft stabil weiterbesteht.
Unternehmensnachfolge
Mit Kafka Law erhalten Sie eine rechtliche Beratung, die wirtschaftliche Zielsetzungen versteht, familiäre Interessen berücksichtigt und strategisch gestaltet.
Unsere Arbeitsweise verbindet juristische Präzision mit wirtschaftlichem Weitblick und effizienter Umsetzung. Wir begleiten Ihre Unternehmensnachfolge von der rechtssicheren Vorbereitung über die vertragliche Gestaltung bis hin zur strukturellen Integration – für klare Regelungen, belastbare Strukturen und den langfristigen Erhalt geschaffener Werte.
Kontakt
Eine verantwortungsvolle und weitblickende Gestaltung von Unternehmensnachfolgen und Vermögensstrukturen erfordert Vertrauen, Sorgfalt und ein präzises Verständnis für die individuellen Anforderungen Ihrer Situation. Wenn Sie Ihre Nachfolge rechtssicher ordnen oder Ihre Vermögensstrukturen strategisch und belastbar gestalten möchten, begleiten wir Sie dabei gerne persönlich und mit höchster fachlicher Präzision.
Bitte nutzen Sie die nachstehenden Kontaktdaten oder vereinbaren Sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.