Unternehmensnachfolge
Bei der Übergabe von IT- oder Softwareunternehmen stehen immaterielle Vermögenswerte im Mittelpunkt. Softwarelizenzen, Patente, Marken und insbesondere das Know-how der Entwickler prägen den Unternehmenswert. Experten schätzen, dass immaterielle Assets oft 60–70 % des Werts ausmachen. Dementsprechend achten Käufer – häufig strategische Investoren oder Private-Equity-Gesellschaften – besonders auf eine belastbare Vertrags- und Rechtegestaltung. Ein erfolgreiches Nachfolgekonzept muss daher die rechtssichere Übertragung all dieser Schutzrechte gewährleisten und den Kernwert des Betriebs sichern.
Um den Wert dieser Assets zu bewahren, ist eine gründliche rechtliche Absicherung erforderlich. Zunächst sollte eine umfassende Bestandsaufnahme aller geistigen Eigentumsrechte (Patente, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse) und Softwarelizenzen erfolgen. Alle relevanten Rechte müssen registriert und dokumentiert sein – ausstehende Anmeldungen oder Verlängerungen sind sofort nachzuholen. Parallel dazu empfiehlt es sich, eine Due-Diligence-Prüfung unter erfahrener Anwaltsleitung durchzuführen. Dabei werden potenzielle Risiken wie uneinheitliche Lizenzbedingungen, strittige Urheberrechte oder Nachweisanforderungen im Produktentwicklungsprozess ermittelt. Auch vertragliche Regelungen mit Dritten (z.B. gemeinsame Entwicklungsverträge) und etwaige „Change-of-Control“-Klauseln in Lizenz- oder Kundenverträgen sind zu prüfen, da ein Eigentümerwechsel hier häufig Kündigungsrechte auslösen kann. Durch frühzeitiges Erkennen solcher Fallstricke lassen sich im Kaufvertrag gezielt Garantien und Freistellungen verhandeln. Kafka Law hilft, den Schutz der IP-Rechte vertraglich sicherzustellen – zum Beispiel durch Zusagen des Verkäufers über die Vollständigkeit aller Lizenzverträge – und so die Transaktion abzusichern.
Ein weiterer Schlüsselfaktor für den Erfolg der Nachfolge ist die Bindung zentraler Mitarbeiter. Gerade in Technologieunternehmen können echte oder virtuelle Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (ESOP/VSOP) dazu dienen, Schlüsselkräfte am Unternehmenserfolg zu beteiligen und langfristig zu halten. Solche Pläne motivieren Leistungsträger, indem sie ihnen am Exit oder Wachstumserfolg des Unternehmens teilhaben lassen. Steuerlich wurden Mitarbeiteranteile in Start-ups 2021 durch das Fondsstandortgesetz begünstigt. So sollen Steuern auf den übertragenen Unternehmensanteil erst bei dessen Veräußerung fällig werden, um ein unmittelbares „trockenes Einkommen“ beim Arbeitnehmer zu verhindern und so die Mitarbeiterbindung zu stärken. Für Verkäufer und Käufer ist die Gestaltung dieser Beteiligungsmodelle eine strategische Komponente. Sie erleichtert den Übergang, steigert die Attraktivität des Unternehmens für potenzielle Nachfolger und sichert die Kontinuität der Geschäftsführung.
Die Wahl der Übertragungsstruktur (Share Deal oder Asset Deal) hat erhebliche steuerliche und rechtliche Folgen. Bei einem Share Deal erwirbt der Käufer Gesellschaftsanteile am Unternehmen als Ganzes. Dabei geht die Firma „wie sie ist“ auf den Käufer über – inklusive aller Aktiva und Passiva. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass bestehende Verträge, Lizenzen und Genehmigungen in der Regel unverändert weiterlaufen. Aus Sicht des Verkäufers ist ein Share Deal oft steuerlich günstiger. Zum Beispiel fällt auf den Veräußerungsgewinn in einer Kapitalgesellschaft nur eine geringe Steuerlast an (effektiv etwa 1,5 %), während bei natürlichen Verkäufern nur 60 % des Gewinns dem Einkommensteuersatz (max. ~28 %) unterliegen. Dagegen bevorzugen viele Käufer den Asset Deal. Hier werden nur einzelne Vermögenswerte (z.B. Patente, Software, Kundenlisten) ausgewählt übertragen. Für den Käufer bietet das Asset Deal-Modell den Vorteil, nur die gewünschten Assets und keine unbekannten Altlasten zu übernehmen. Außerdem kann er den Kaufpreis auf die neu übernommenen Wirtschaftsgüter abschreiben und so Steuervorteile realisieren. Allerdings ist der Asset Deal mit höherem organisatorischem Aufwand verbunden: Jeder zu übertragende Vermögenswert (Softwarelizenzen, Markenrechte, etc.) muss einzeln vereinbart werden. Entscheidend ist hier, dass sämtliche zu übernehmenden Verträge im Unternehmenskaufvertrag konkret aufgelistet oder zugeordnet werden. Fehlende Verträge führen sonst häufig zu teuren Nachverhandlungen.
Steuerlich hängt die optimale Struktur von der Situation ab. Share Deals senken meist die Steuerlast für Verkäufer, Asset Deals eröffnen dem Käufer Abschreibungspotenzial. Es gilt, beide Seiten im Blick zu behalten und gemeinsam mit Steuerexperten zu planen.
Ob Share oder Asset Deal – ein kritischer Aspekt ist der reibungslose Übergang laufender Verträge. In einem Share Deal bleiben alle bestehenden Kunden-, Lieferanten- oder Lizenzverträge automatisch bestehen, da weiterhin dieselbe Gesellschaft Vertragspartner ist. Beim Asset Deal dagegen muss jeder Vertrag neu übertragen oder mit dem Vertragspartner neu verhandelt werden. In der Praxis bedeutet das etwa, dass Kundenverträge möglicherweise zustimmungsbedürftig sind und Lieferanten ihre Konditionen neu aushandeln können. Besonders sorgfältig zu behandeln sind Software-Lizenzverträge: Viele enthalten Change-of-Control-Klauseln, die im Falle eines Eigentümerwechsels Kündigungs- oder Sonderkündigungsrechte vorsehen. Bleibt ein solcher Vertrag unberücksichtigt, kann der Käufer wesentliche Nutzungsrechte verlieren. Daher sollte im Kaufvertrag sichergestellt werden, dass wichtige Verträge erhalten bleiben (z.B. durch Verkäufergarantien über ungekündigte Verträge) oder sogar Ausgleichszahlungen bei einem Wegfall vereinbart werden. Gleiches gilt für andere essenzielle Verträge (Hosting, Wartung, Projekte), deren Fortbestand für die zukünftige Geschäftstätigkeit oft kaufentscheidend ist. Eine enge Abstimmung aller Vertragsübergänge im Vorfeld schützt vor bösen Überraschungen beim Verkauf.
Kafka Law bietet IT- und Softwareunternehmen eine umfassende Begleitung bei der Unternehmensnachfolge. Unser interdisziplinäres Team verknüpft rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte zu einem schlüssigen Gesamtkonzept. Wir unterstützen Sie bei der Due Diligence, der Vertragsgestaltung und der Verhandlung mit Investoren – von der Absicherung der IP-Rechte über die Konzeption von Mitarbeiterbeteiligungen bis zur steueroptimierten Strukturierung der Transaktion. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine rechtssichere Dokumentation aller Vermögenswerte und eine belastbare Risikoabsicherung. Bereits in der Vorbereitungsphase prüfen wir gemeinsam mit Ihnen alle wesentlichen Faktoren, um einen nahtlosen Übergang sicherzustellen. Eine frühzeitige und ganzheitliche Planung – wie sie etwa durch eine umfangreiche Verkäufer-Due-Diligence unterstützt wird – zahlt sich aus und erhöht Ihre Verhandlungsmacht.
Bei IT-Unternehmen ist die erfolgreiche Nachfolge untrennbar verbunden mit dem Schutz immaterieller Werte und einer soliden Vertragsgrundlage. Kafka Law steht Ihnen als erfahrener Partner zur Seite, damit die Übergabe Ihres Unternehmens rechtlich sicher, steuereffizient und ohne Wertverluste gelingt. Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie kompetent bei allen Fragen der Nachfolgeplanung.
Unternehmensnachfolge
Mit Kafka Law erhalten Sie eine rechtliche Beratung, die wirtschaftliche Zielsetzungen versteht, familiäre Interessen berücksichtigt und strategisch gestaltet.
Unsere Arbeitsweise verbindet juristische Präzision mit wirtschaftlichem Weitblick und effizienter Umsetzung. Wir begleiten Ihre Unternehmensnachfolge von der rechtssicheren Vorbereitung über die vertragliche Gestaltung bis hin zur strukturellen Integration – für klare Regelungen, belastbare Strukturen und den langfristigen Erhalt geschaffener Werte.
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Eine verantwortungsvolle und weitblickende Gestaltung von Unternehmensnachfolgen und Vermögensstrukturen erfordert Vertrauen, Sorgfalt und ein präzises Verständnis für die individuellen Anforderungen Ihrer Situation. Wenn Sie Ihre Nachfolge rechtssicher ordnen oder Ihre Vermögensstrukturen strategisch und belastbar gestalten möchten, begleiten wir Sie dabei gerne persönlich und mit höchster fachlicher Präzision.
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