Thurn-und-Taxis-Platz 6, Frankfurt am Main 60313

+49 69 64 357 901

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge in Versicherungsmakler

Die Nachfolge in einem Versicherungsmaklerunternehmen erfordert eine sorgfältige Planung. Der Wert eines Maklerunternehmens ergibt sich vor allem aus dem Kundenbestand und den laufenden Courtageansprüchen. Um den Unternehmenswert zu erhalten, müssen alle aufsichtsrechtlichen Vorgaben, die Gestaltung der Kaufverträge und die steuerlichen Auswirkungen von vornherein bedacht werden. Besondere Bedeutung hat die Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO. Sowohl Verkäufer als auch Käufer brauchen diese Erlaubnis der IHK, denn ohne sie ist die Übertragung des Bestands unzulässig. Bei Personengesellschaften muss zudem jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis persönlich beantragen. Typische Käufer sind größere Maklerpools oder Finanzvertriebe (bzw. Nachfolger aus dem eigenen Betrieb), die eine geordnete Bestandsübertragung erwarten.


Wichtige Aspekte, die im Rahmen der Maklernachfolge zu berücksichtigen sind, umfassen:


  • Übertragung von Kundenbestand und Courtageansprüchen: Zustimmungen der Versicherer und Pools

  • Erlaubnisrecht (§ 34d GewO): Erforderliche Sachkunde und Registrierung (Vermittlerregister)

  • Vertragsgestaltung: Asset- vs. Share-Deal, Abgrenzung Kundenstamm/Goodwill, Wettbewerbsverbote

  • Steuerliche Behandlung: Kaufpreisaufteilung auf Firmenwert (Goodwill) versus laufende Einnahmen

  • Absicherung der Fortführung: Mitarbeiterübergang, Kaufpreisanpassungen (Earn-out), Widerspruchsklauseln

Aufsichtsrechtliche Erlaubnis (§ 34d GewO)

Versicherungsmakler unterliegen der Erlaubnispflicht nach § 34d GewO. Beim Unternehmensübergang muss daher der Käufer – sei es eine natürliche Person oder eine Kapitalgesellschaft – eine gültige Maklererlaubnis der zuständigen IHK vorweisen. Ohne diese Erlaubnis darf kein Bestand verkauft oder übertragen werden. Die IHK prüft dabei insbesondere die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und die geforderte Sachkunde (Fachkundeprüfung) des neuen Inhabers. Wird der Maklerbetrieb als Personengesellschaft geführt, gilt: Jeder geschäftsführende Gesellschafter muss die Erlaubnis selbst beantragen und die erforderlichen Nachweise erbringen.


Nach der Übergabe müssen alle Änderungen im Versicherungsvermittlerregister aktualisiert werden. Wechselt etwa ein Gesellschafter, so muss die Registrierung entsprechend geändert werden. Wichtig: Die Erlaubnis ist an die handelnde Person gebunden. Ein bloßer Wechsel der Gesellschaftsform (z.B. von Einzelfirma zu GmbH) oder ein Vertragsverkauf ohne entsprechende Erlaubnis führt nach Gewerberecht zu Ordnungswidrigkeiten. Kafka Law berät Sie bei der rechtlichen Umsetzung aller erforderlichen Formalitäten, damit der Übergang reibungslos genehmigt wird.

Übertragung des Maklerbestands und Courtagezusagen

Der Maklerbestand (Kundenstamm) umfasst alle Vertragsbeziehungen des Maklers zu seinen Versicherungsnehmern sowie die daraus resultierenden Rechte (insbesondere Courtageansprüche) und Pflichten. Wird der Bestand verkauft, müssen die bestehenden Maklerverträge, Datenschutzvereinbarungen und gegebenenfalls Poolverträge übertragen oder angepasst werden. Praktisch bedeutet dies: Für jede Police muss der neue Makler bei der Versicherungsgesellschaft eingetragen werden.


 Zustimmung der Versicherer: Üblich ist, dass der Käufer im Vertrag die Übernahme „mit allen Rechten und Pflichten“ vereinbart. Viele Versicherungen verlangen hierfür, dass der Käufer auch für bereits gezahlte Courtagevorschüsse haftet. Die Zustimmung erfolgt regelmäßig durch Anzeige oder Widerspruchslösung. Dabei werden alle Kunden angeschrieben und erhalten ein zeitlich befristetes Widerspruchsrecht, falls sie nicht zum neuen Makler wechseln wollen. Ein Musterverfahren („Code of Conduct“) regelt diese Widerspruchsoption branchenweit.


Kann ein einzelner Versicherer die Übertragung nicht genehmigen, sollte der Kaufvertrag eine Absicherung enthalten. Oft wird vereinbart, dass nicht übertragene Verträge im Bestand des Verkäufers verbleiben und der Kaufpreis entsprechend angepasst wird. Ebenfalls zu beachten sind bestehende Pool- oder Direktanbindungsklauseln. Nach der Übernahme werden Bestände gemäß dem bevorzugten Vertriebsweg des Käufers entweder an dessen Direktanbindung oder an den Maklerpool übertragen, mit dem er zusammenarbeitet.

Vertragsgestaltung (Asset Deal vs. Share Deal, Kundenstamm, Goodwill, Wettbewerbsverbot)

Je nach Rechtsform und Zielsetzung gibt es verschiedene Transaktionsformen. Asset Deal (Reinverkauf des Bestands) oder Share Deal (Verkauf des gesamten Unternehmens). Beim Asset Deal verkauft der Inhaber typischerweise nur die Courtageansprüche des Kundenstamms. Beim Share Deal geht dagegen die komplette Gesellschaft inklusive aller Vermögenswerte, Mitarbeiter und Verträge auf den Käufer über. Ein Share Deal kann steuerlich günstiger sein (insbesondere keine Umsatzsteuer) und erfordert in der Regel einen Notar, während beim Asset Deal oft nur der Kundenbestand separat übertragen wird.


In beiden Varianten muss der Kaufvertrag klar regeln, was genau übertragen wird. Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen immateriellen Wirtschaftsgütern (Firmenwert/Goodwill) und den laufenden Courtageansprüchen. Häufig wird ein Teil des Kaufpreises dem Firmenwert zugerechnet, während der Rest den (voraussichtlichen) Einnahmen zugeordnet wird. Steuerlich führt dies zu unterschiedlichen Folgen. Der Kaufvertrag sollte zudem Kaufpreisanpassungen (z.B. Earn-out) vorsehen. Bleibt der Bestand nach Abschluss erhalten oder wächst er, kann dies den Preis später verändern.


Um den Kaufwert zu sichern, verpflichtet man den Verkäufer vertraglich zu einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. So verhindert der Käufer, dass der Verkäufer im Anschluss die Kunden zurückwirbt. Solche Verbote sind nur wirksam, wenn sie zeitlich, räumlich und inhaltlich angemessen beschränkt werden. Darüber hinaus sollte geregelt werden, was bei Vertragsrücktritten oder Stornierungen passiert (z.B. Ersatz der Stornoreserve oder Kaufpreisanpassung). Gerade bei Maklerbeständen sind viele Details zu beachten – wir empfehlen dringend, den Kaufvertrag durch einen spezialisierten Anwalt von Kafka Law aufsetzen zu lassen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Steuerliche Aspekte des Verkaufs

Der Verkauf eines Maklerunternehmens oder -bestands zieht vielfältige steuerliche Folgen nach sich. Entscheidend ist u.a., ob als Privatperson (Einzelunternehmer) oder Kapitalgesellschaft verkauft wird, und ob es ein Gesamtverkauf (Share Deal) oder Asset Deal ist.


Grundsätzlich ist der Verkauf des gesamten Unternehmens umsatzsteuerfrei (kein eigenständiger Umsatz). Dagegen unterliegen isolierte Vermögensrechte (z.B. Courtageansprüche) der Umsatzsteuer. Veräußerungsgewinne sind grundsätzlich steuerpflichtig. Wird der Betrieb aus Altersgründen oder Krankheit aufgegeben, kann der Verkäufer ggf. steuerliche Begünstigungen nach § 16 Abs. 4 EStG (Freibetrag bis 45.000  Euro) nutzen. Außerdem greift häufig die Fünftelregelung für außergewöhnliche Einkünfte (§ 34 EStG) zum Mildern der Steuerprogression.


Wichtig ist die Aufteilung des Kaufpreises. Ein Teil wird dem Goodwill (Firmenwert) zugeordnet, der steuerlich oft begünstigt (abschreibungsfähig) ist, der Rest den laufenden Einnahmen. Diese Aufteilung beeinflusst maßgeblich die Steuerlast. In der Praxis empfiehlt sich eine genaue steuerliche Prüfung und Planung, um sowohl den Verkauf als auch eventuelle Gestaltungen (z.B. Ratenzahlung) optimal zu strukturieren

Sicherung der Unternehmensfortführung

Neben Rechts- und Steuerfragen ist entscheidend, wie die Fortführung des Unternehmens abgesichert wird. Üblicherweise wechseln viele Mitarbeiter automatisch zum neuen Inhaber über (§ 613a BGB – Betriebsübergang). Will der Verkäufer Mitarbeiter im Unternehmen halten, können Einführungsregelungen oder Beteiligungen vereinbart werden.


Kaufpreisanpassungen / Earn-out: Ist sich der Käufer unsicher über die künftige Entwicklung des Bestands, lässt sich der Kaufpreis an Kennzahlen koppeln. So kann z.B. eine Teilzahlung davon abhängig gemacht werden, wie sich der Bestand in den nächsten Jahren entwickelt. Solche Regelungen schützen Käufer und Verkäufer gleichermaßen. Fällt der Bestand unerwartet, trägt der Verkäufer einen Teil des Risikos.


Eine frühzeitige Nachfolgeplanung steigert den Unternehmenswert. Werden Kunden rechtzeitig über den Wechsel informiert, bestehen günstige Abschlusssituationen und ein guter Ruf kann gewahrt werden. Mit einer soliden Vorbereitung und vertraglicher Klarheit lassen sich Kostenfallen und Haftungsrisiken vermeiden.

Fazit und Unterstützung durch Kafka Law

Die Unternehmensnachfolge für Versicherungsmakler ist komplex und berührt zahlreiche Rechtsgebiete. Nur wer alle Aspekte – von der Erlaubnis nach § 34d GewO über die Vertragspunkte Kaufpreis, Kundenstamm und Wettbewerbsverbot bis hin zu steuerlichen Sonderregelungen – berücksichtigt, sichert den Wert seines Lebenswerks. Kafka Law begleitet Versicherungsmakler bei diesem Prozess ganzheitlich. Wir prüfen alle aufsichtsrechtlichen Anforderungen, gestalten rechtssichere Kaufverträge und optimieren die steuerliche Struktur. So entsteht ein maßgeschneidertes Konzept, das Ihren Bestand rechtlich wirksam und wirtschaftlich optimal übergibt. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung zur Nachfolgeregelung in Ihrem Maklerbetrieb.

Unternehmensnachfolge

Ihr Vorteil

Mit Kafka Law erhalten Sie eine rechtliche Beratung, die wirtschaftliche Zielsetzungen versteht, familiäre Interessen berücksichtigt und strategisch gestaltet.


Unsere Arbeitsweise verbindet juristische Präzision mit wirtschaftlichem Weitblick und effizienter Umsetzung. Wir begleiten Ihre Unternehmensnachfolge von der rechtssicheren Vorbereitung über die vertragliche Gestaltung bis hin zur strukturellen Integration – für klare Regelungen, belastbare Strukturen und den langfristigen Erhalt geschaffener Werte.

 

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Eine verantwortungsvolle und weitblickende Gestaltung von Unternehmensnachfolgen und Vermögensstrukturen erfordert Vertrauen, Sorgfalt und ein präzises Verständnis für die individuellen Anforderungen Ihrer Situation. Wenn Sie Ihre Nachfolge rechtssicher ordnen oder Ihre Vermögensstrukturen strategisch und belastbar gestalten möchten, begleiten wir Sie dabei gerne persönlich und mit höchster fachlicher Präzision.


Bitte nutzen Sie die nachstehenden Kontaktdaten oder vereinbaren Sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.


Thurn-und-Taxis-Platz 6,

60313 Frankfurt am Main

+49 69 64 357 901

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Eine durchdachte rechtliche Strukturierung erfordert Vertrauen, Sorgfalt und einen klaren Blick für die individuellen Anforderungen Ihrer Situation.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kafka Law