Unternehmensnachfolge
Die Errichtung einer Familienstiftung ist eine bewährte Möglichkeit, ein Unternehmen dauerhaft zu sichern und eine Zersplitterung durch Erbfälle zu verhindern. Durch die Überführung des Firmenvermögens in eine Stiftung wird die Firma vom Privatvermögen getrennt und entgeht so zukünftigen Erbstreitigkeiten und Aufteilungen. Die Leitlinien für die Unternehmensführung und die Stellung der Familienmitglieder werden in der Stiftungssatzung verbindlich festgelegt – so entsteht ein langfristig stabiles Regelwerk, das unabhängig von individuellen Erbfolgen wirkt. Insbesondere wenn kein geeignetes Familienmitglied als Nachfolger zur Verfügung steht oder viele Nachkommen existieren, kann die Familienstiftung den Fortbestand des Unternehmens sichern und der Familie dennoch finanziellen Nutzen aus dem Lebenswerk des Unternehmers bieten.
Im Gegensatz zu gemeinnützigen Stiftungen, die dem Allgemeinwohl dienen, verfolgt eine Familienstiftung privatnützige Zwecke. Ihr Ziel ist der Erhalt des Unternehmensvermögens und die Versorgung der Familie über Generationen. Hierzu wird das Privat- und/oder Betriebsvermögen ganz oder teilweise in die Stiftung eingebracht, und die begünstigten Familienmitglieder (Destinatäre) erhalten Zuwendungen aus den Erträgen des Stiftungsvermögens. Die Begünstigten können so vom Unternehmensgewinn profitieren, ohne selbst Anteile zu halten oder die Kontrolle über das Unternehmen ausüben zu müssen.
Wesentliche Aspekte einer Stiftungslösung zur Unternehmensnachfolge sind unter anderem:
Im Folgenden erläutern wir diese Punkte im Detail und zeigen, warum die Familienstiftung eine attraktive Nachfolgelösung für Familienunternehmen sein kann.
Eine Familienstiftung bietet höchstmöglichen Bestandsschutz für das Lebenswerk des Unternehmers. Durch die Übertragung der Firmenanteile an die Stiftung gibt es nach dem Tod des Inhabers keine herkömmliche Erbauseinandersetzung mehr – die Anteile gehören bereits der Stiftung. Dadurch wird das Unternehmen vor einer Zersplitterung oder Zerschlagung geschützt. Keiner der Erben erhält einzelne Unternehmensanteile, die verkauft oder aufgeteilt werden könnten. Insbesondere bei mehreren Nachkommen verhindert dies, dass Streitigkeiten oder unterschiedliche Interessen der Erben zur Aufspaltung des Unternehmens führen. Die Familienstiftung stellt sicher, dass das Unternehmen als Ganzes und in seiner bewährten Struktur fortbesteht.
Darüber hinaus werden unerwünschte Veräußerungen des Unternehmens erschwert oder ausgeschlossen. Der Stifter kann in der Satzung festlegen, dass ein Verkauf der Firma nur unter bestimmten Voraussetzungen oder gar nicht stattfinden darf. Somit bleibt das Unternehmen langfristig in Familienhand beziehungsweise im Sinne des Stifters erhalten. Sollte dennoch später eine Veräußerung strategisch sinnvoll sein, kann auch dies über die Stiftung gesteuert werden – flexible Regelungen im Stiftungsstatut machen es möglich. Wichtig ist: Alle zukünftigen Entscheidungen über das Unternehmen erfolgen gemäß dem Willen des Stifters, wie er ihn in der Stiftungssatzung niedergelegt hat.
Ein weiterer Vorteil ist die Schonung der Liquidität des Unternehmens im Erbfall. Müsste das Unternehmen traditionell an Erben übertragen werden, würden häufig Abfindungszahlungen an nicht im Betrieb aktive Erben oder Miterben fällig, um diese auszuzahlen. Solche Liquiditätsabflüsse können ein Unternehmen erheblich belasten oder sogar einen Verkauf notwendig machen. Bei der Stiftungslösung entfallen Abfindungsansprüche einzelner Erben – das Unternehmen muss keine Familienangehörigen auszahlen, da diese stattdessen über die Stiftung beteiligt sind. Das Firmenvermögen bleibt geschlossen in der Stiftung und somit voll im Unternehmen nutzbar.
Zudem genießt eine Familienstiftung einen gewissen Gläubigerschutz. Das in die Stiftung eingebrachte Vermögen gehört rechtlich der Stiftung und ist vom Privatvermögen der Familie getrennt. Es ist daher vor dem Zugriff persönlicher Gläubiger des Stifters oder seiner Erben geschützt. Diese Asset Protection stellt sicher, dass das Unternehmen nicht durch private finanzielle Schwierigkeiten von Familienmitgliedern gefährdet wird.
In einer Familienstiftung werden die Rechte, Pflichten und Rollen aller Beteiligten eindeutig definiert. Die Stiftungssatzung ist das zentrale Regelwerk, in dem der Stifter festlegt, wer zu den Begünstigten (Destinatären) gehört und welche Ansprüche diese haben. Typischerweise zählt der engere Familienkreis – Ehepartner, Kinder, Enkel – zu den begünstigten Personen. Ihre Ansprüche können z.B. in regelmäßigen Ausschüttungen von Überschüssen, in Sachleistungen oder in der Übernahme von Kosten (etwa Ausbildungskosten) bestehen. Wichtig ist, dass diese Ansprüche fest umrissen sind. Niemand der Familie erhält willkürliche Vorzugsrechte; stattdessen gilt das in der Satzung vereinbarte Gleichgewicht von Rechten und Pflichten. So wird etwa festgehalten, unter welchen Bedingungen Begünstigte Leistungen erhalten und in welchem Umfang (etwa eine jährliche Dividende, Wohnrechte in Immobilien, o.ä.). Ebenso können Pflichten oder Voraussetzungen definiert werden – zum Beispiel, dass bestimmte Ausbildungsnachweise vorliegen müssen, bevor jemand Leistungen erhält. Solche klaren Vorgaben verhindern spätere Streitigkeiten innerhalb der Familie darüber, wer wie viel vom Unternehmen profitieren darf.
Familienmitglieder haben keine direkten Mitspracherechte an der Unternehmensführung, außer der Stifter sieht entsprechende Rollen vor. Eine Stiftung kennt keine Gesellschafter oder Aktionäre mehr. Stattdessen wird das Unternehmen durch die Organe der Stiftung kontrolliert. Typische Stiftungsorgane sind der Vorstand (als geschäftsführendes Organ der Stiftung) und häufig ein Stiftungsrat oder Beirat als Aufsichtsorgan. Der Stifter kann diese Gremien nach seinen Vorstellungen besetzen – zum Beispiel sich selbst (solange er lebt), vertrauenswürdige Dritte oder auch geeignete Familienmitglieder in Vorstand oder Beirat berufen. Damit stellt er sicher, dass die Unternehmensleitung in den richtigen Händen liegt. Durch diese Organisationsstruktur kann die Kontrolle über das Unternehmen auch an externe Manager oder familienfremde Fachleute übertragen werden, ohne die Eigentumsverhältnisse zu ändern. Findet sich später doch ein Familienmitglied, das die Kompetenz und den Wunsch zur Geschäftsführung hat, kann dieses in ein Organ aufgenommen werden, sofern die Satzung dies vorsieht.
Für die Familie bringt diese klare Aufgabentrennung Stabilität und Berechenbarkeit. Jedes Familienmitglied weiß, woran es ist. Wer z.B. nicht im operativen Geschäft tätig ist, wird über die Stiftung finanziell abgesichert, hat aber keine Entscheidungsgewalt. Umgekehrt kann derjenige, der das Unternehmen leitet (etwa als Vorstand der Stiftung oder Geschäftsführer der betriebenen Firma), dies tun, ohne von Verteilungsdebatten innerhalb der Familie gelähmt zu werden.
Konflikte, wie sie in Familienunternehmen oft entstehen – etwa zwischen aktiven und passiven Gesellschaftern – werden so von vornherein entschärft. Erbstreitigkeiten lassen sich mit einer Familienstiftung praktisch ausschließen, da das Unternehmen nicht Teil des vererbbaren Nachlasses ist und alle Ansprüche der Familie über die Stiftung geregelt werden.
Nicht zuletzt kann der Stifter in der Satzung seine Werte und Leitlinien für die Zukunft festschreiben. Zum Beispiel können Grundsätze zur nachhaltigen Unternehmensführung, zur Mitarbeiterbindung oder zur Förderung bestimmter Familienzweige verankert werden. Die Stiftung wirkt somit als Wächterin des Unternehmerwillens über Generationen hinweg. Solange die Stiftung besteht, bleibt der im Satzungszweck festgelegte Wille maßgeblich – unabhängig davon, welche Personen aus der Familie kommen und gehen.
Ein häufiger Beweggrund für eine Stiftungslösung ist auch die steuerliche Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Tatsächlich bietet die Familienstiftung hier Gestaltungsoptionen, allerdings sind auch spezielle Steuerregeln zu beachten.
Im Wesentlichen sind drei Ebenen zu unterscheiden:
Fazit zum Thema Steuern: Eine Familienstiftung ist kein Instrument, um Steuern gänzlich zu vermeiden – aber sie ermöglicht eine planbare und oft sogar begünstigte Besteuerung der Unternehmensnachfolge. Gerade die Planbarkeit (etwa der 30-Jahres-Zyklus) kann gegenüber der unsicheren Erbfallbesteuerung Vorteile bieten, da man sich rechtzeitig darauf einstellen kann. Mit professioneller Gestaltung werden alle vorhandenen steuerlichen Vorteile optimal ausgenutzt und etwaige Nachteile (wie die Erbersatzsteuer) bestmöglich abgefedert.
So attraktiv die Stiftung als Nachfolgelösung ist, sie erfordert eine gründliche Planung und dauerhafte Verpflichtung. Einige wirtschaftlich und rechtlich wesentliche Punkte, die beachtet werden müssen, sind:
Mit guter Planung und kompetenter Beratung sind die Hürden einer Familienstiftung lösbar. Viele der genannten Punkte – ob steuerlich, rechtlich oder familiär – erfordern spezialisiertes Know-how, doch genau hier liegt die Stärke einer professionell begleiteten Stiftungslösung.
Die Übertragung des Unternehmens an eine Familienstiftung kann das Lebenswerk eines Unternehmers auf Generationen bewahren. Diese Nachfolgelösung verhindert die Aufsplitterung des Unternehmens, schützt vor familiären Konflikten und ermöglicht es, den unternehmerischen Erfolg dauerhaft innerhalb der Familie wirken zu lassen. Dabei wird zugleich gewährleistet, dass die Firmenleitung in verantwortungsvollen Händen bleibt und im Sinne des Stifters fortgeführt wird. Gerade in Situationen, in denen kein geeigneter Nachfolger zur Verfügung steht oder eine gerechte Behandlung mehrerer Erben gesucht wird, erweist sich die Stiftung als eleganter Weg, um Kontinuität und Familienfrieden zu gewährleisten.
Allerdings ist die Gründung und Umsetzung einer Familienstiftung komplex. Es gilt, rechtliche, steuerliche und familiäre Aspekte in Einklang zu bringen und in einem tragfähigen Konzept zu vereinen. Hierbei ist die Expertise von Nachfolge- und Stiftungsspezialisten Gold wert. Eine falsch aufgesetzte Stiftung oder unbedachte Klauseln könnten sonst spätere Probleme bereiten – das soll unbedingt vermieden werden. Mit der richtigen Beratung lassen sich hingegen die Vorteile maximal ausschöpfen und die Nachteile minimieren.
Kafka Law konzipiert und begleitet die Gründung von Familienstiftungen und stellt sicher, dass rechtliche, steuerliche und familiäre Aspekte in einem ausgewogenen Gesamtmodell zusammengeführt werden. Als erfahrener Partner für Unternehmensnachfolgen entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine Stiftungslösung, die genau zu Ihren Bedürfnissen und Zielen passt. So wird Ihr Unternehmen auch über Ihren eigenen Lebenshorizont hinaus erfolgreich weiterbestehen – gesichert durch die solide Grundlage einer Familienstiftung.
Unternehmensnachfolge
Mit Kafka Law erhalten Sie eine rechtliche Beratung, die wirtschaftliche Zielsetzungen versteht, familiäre Interessen berücksichtigt und strategisch gestaltet.
Unsere Arbeitsweise verbindet juristische Präzision mit wirtschaftlichem Weitblick und effizienter Umsetzung. Wir begleiten Ihre Unternehmensnachfolge von der rechtssicheren Vorbereitung über die vertragliche Gestaltung bis hin zur strukturellen Integration – für klare Regelungen, belastbare Strukturen und den langfristigen Erhalt geschaffener Werte.
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Eine verantwortungsvolle und weitblickende Gestaltung von Unternehmensnachfolgen und Vermögensstrukturen erfordert Vertrauen, Sorgfalt und ein präzises Verständnis für die individuellen Anforderungen Ihrer Situation. Wenn Sie Ihre Nachfolge rechtssicher ordnen oder Ihre Vermögensstrukturen strategisch und belastbar gestalten möchten, begleiten wir Sie dabei gerne persönlich und mit höchster fachlicher Präzision.
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