Unternehmensnachfolge
Fehlt ein geeigneter Nachfolger innerhalb der Familie oder sprechen strategische Gründe für eine Veräußerung, bietet der Unternehmensverkauf eine effektive externe Nachfolgelösung. Dabei wird die Firma an einen externen Käufer übertragen – häufig an einen Wettbewerber (strategischer Käufer), an einen Finanzinvestor (z.B. Private-Equity-Gesellschaft) oder auch an das eigene Management im Rahmen eines Management-Buy-outs. Ein solcher Verkaufsprozess ist in der Regel hochkomplex und vergleichbar mit einer M&A-Transaktion, die strategische Weitsicht, sorgfältige Vorbereitung und professionelle rechtliche sowie steuerliche Begleitung erfordert. Nachfolgend erfahren Sie, welche Aspekte bei einem Unternehmensverkauf besonders zu berücksichtigen sind, um wirtschaftlich die besten Ergebnisse zu erzielen und die Übergabe Ihres Unternehmens rechtssicher und erfolgreich zu gestalten.
Eine frühzeitige und gründliche Vorbereitung ist das A und O für einen erfolgreichen Unternehmensverkauf. Unter dem Stichwort Exit Readiness versteht man den Grad der Vorbereitung des Unternehmens auf einen Verkauf bzw. Eigentümerwechsel. Konkret bedeutet das, das Unternehmen aus der Perspektive potenzieller Käufer zu betrachten und systematisch verkaufsbereit zu machen. Dazu zählt etwa eine Vendor Due Diligence, also eine vom Verkäufer veranlasste Überprüfung des eigenen Unternehmens (häufig durch externe Berater), um Stärken und Schwächen frühzeitig aufzudecken.
Durch eine solche präventive Due Diligence lassen sich Werttreiber identifizieren, Risiken proaktiv bereinigen und alle notwendigen Unterlagen (Finanzzahlen, Verträge, Genehmigungen etc.) auf den neuesten Stand bringen. Verkäufer schaffen so Planungssicherheit und vermeiden Überraschungen, wenn später die Käufer ihrerseits Prüferteams schicken. Wer frühzeitig handelt, legt den Grundstein für einen reibungslosen Transaktionsprozess und verbessert die Verhandlungsposition gegenüber Interessenten. Eine vorausschauende Exit-Vorbereitung lohnt sich strategisch wie wirtschaftlich: Sie steigert oft den erzielbaren Kaufpreis und erhöht die Erfolgschancen für den Abschluss.
Vorteile einer frühzeitigen Exit-Vorbereitung auf einen Blick:
Eine gute Vorbereitung ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für den erfolgreichen Unternehmensverkauf. Sie minimiert Zeitdruck, verhindert finanzielle Einbußen durch Notverkäufe und sorgt dafür, dass Sie zum Zeitpunkt des Verkaufs die Zügel in der Hand halten und optimal vorbereitet in Verhandlungen gehen.
Ein zentrales strategisches Thema bei der externen Nachfolge ist die Strukturierung des Verkaufs. Grundsätzlich kommen zwei Formen des Unternehmenskaufs in Betracht: Share Deal oder Asset Deal. Beide Modelle unterscheiden sich wesentlich darin, was genau verkauft wird, und haben jeweils Vor- und Nachteile in Bezug auf Aufwand, Haftung und Steuern. Welche Variante im Einzelfall günstiger ist, hängt von der konkreten rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage ab. Daher sollte die Wahl der Struktur stets in Abstimmung mit rechtlichen und steuerlichen Beratern erfolgen.
In vielen Fällen hängt die Entscheidung zwischen Share Deal und Asset Deal nicht nur von den Vorstellungen der Parteien ab, sondern auch von externen Faktoren wie Branchenbesonderheiten, Zustimmungserfordernissen oder Finanzierungsbedingungen. Verkäufer bevorzugen aus steuerlichen und haftungsrechtlichen Gründen häufig den Share Deal, während Käufer den Asset Deal wegen der größeren Flexibilität bei Haftung und Vertragsgestaltung bevorzugen.
Gerade hier kommt es auf rechtliches Feingefühl und Verhandlungsgeschick an. Kafka Law entwickelt die passende Struktur, die rechtssicher umgesetzt wird und Ihre wirtschaftlichen Ziele optimal absichert – von der Steueroptimierung bis zur Minimierung von Haftungsrisiken.
Ist ein Käufer gefunden und die Grundsatzeinigung (z.B. über den Kaufpreis) erzielt, mündet der Prozess in der Ausarbeitung des Unternehmenskaufvertrags (auch Share Purchase Agreement, SPA oder Asset Purchase Agreement, APA genannt). Dieser Vertrag regelt alle Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer rund um den Verkauf. Da mit der Übergabe eines Unternehmens erhebliche Werte und Risiken verbunden sind, kommt der rechtssicheren Gestaltung des Kaufvertrags enorme Bedeutung zu. Wichtig ist, dass der Vertrag sämtliche wesentlichen Punkte abdeckt – von Kaufgegenstand und Preis über Zahlungsmodalitäten bis hin zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten. Besonders zentral sind dabei folgende Elemente zur Absicherung der Parteien:
Ein ausgewogener Unternehmenskaufvertrag verteilt die Risiken fair und schafft Rechtssicherheit für die Zukunft. Bei der Vertragsgestaltung sollte jeder Punkt sorgfältig verhandelt und schriftlich fixiert werden – von der Haftungsbegrenzung bei Garantien (z.B. durch Basket- und Cap-Regelungen), über Gewährleistungsfristen, bis zur Abwicklung des Kaufpreises (z.B. Treuhand, Ratenzahlung, Earn-out-Klauseln bei variablen Kaufpreisen). Gerade weil bei Unternehmensverkäufen das deutsche gesetzliche Gewährleistungsrecht kaum passt, wird in der Praxis „zäh“ um individuelle Garantiekataloge und Freistellungen gerungen.
Für Unternehmer ist es nahezu unmöglich, die rechtlichen und steuerlichen Feinheiten eines Unternehmensverkaufs vollständig zu überblicken. Genau hier liegt die Gefahr. Kleine Versäumnisse oder unklare Vertragsklauseln können später zu Streitigkeiten, Haftungsrisiken oder erheblichen finanziellen Verlusten führen.
Mit Kafka Law an Ihrer Seite profitieren Sie von der Erfahrung eines spezialisierten M&A-Anwalts, der Fallstricke kennt, Risiken vorausschauend entschärft und für Sie einen rechtssicheren, wasserdichten Unternehmenskaufvertrag ausarbeitet. So sichern Sie sich maximale Klarheit, Verlässlichkeit und wirtschaftlichen Erfolg – nicht nur beim Signing, sondern auch lange nach dem Closing.
Der Verkauf eines Unternehmens ist nicht nur rechtlich, sondern auch steuerlich ein komplexer Vorgang. Für viele Unternehmer bildet der Veräußerungserlös den Lohn jahrzehntelanger Arbeit – umso wichtiger ist es, die steuerliche Last bei der Nachfolgeplanung möglichst gering zu halten und den Nettoerlös zu maximieren. Je nach Gestaltung des Verkaufs (Share Deal vs. Asset Deal, Verkauf als Privatperson oder über eine Holdinggesellschaft, Zeitpunkt der Realisierung etc.) können sich erhebliche Unterschiede in der steuerlichen Behandlung ergeben.
Zum Beispiel werden Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften in Deutschland oft begünstigt besteuert, insbesondere wenn der Verkauf über eine Kapitalholding erfolgt, während beim Verkauf von Einzelassets potenziell Doppelbesteuerungen (erst auf Ebene der Gesellschaft, dann bei Ausschüttung an den Eigentümer) drohen können. Auch Aspekte wie Gewerbesteuer, Umsatzsteuer (bei Asset Deals kann unter Umständen eine sog. Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegen) und Grunderwerbsteuer (bei Immobilien im Betriebsvermögen) spielen eine Rolle.
Die Optimierung der steuerlichen Struktur sollte idealerweise lange vor dem eigentlichen Verkauf angegangen werden. Viele Gestaltungen – etwa das Einziehen einer Holdinggesellschaft, Umwandlungen oder die Nutzung von Freibeträgen – entfalten ihre Wirkung nur bei Einhaltung gewisser Fristen und Voraussetzungen. Die Erfahrung zeigt, dass steuerlich optimierte Verkaufsstrukturen oft einen mehrjährigen Vorlauf brauchen, um voll wirksam zu werden. Ohne frühzeitige Planung können sich sonst im Nachhinein erhebliche Nachteile für den Verkäufer und ggf. seine Nachfolger ergeben. Deshalb ist es ratsam, bereits bei der Nachfolgeplanung steuerliche Berater hinzuzuziehen. Diese analysieren die individuelle Situation (z.B. Familiengesellschaft, Alter des Inhabers, geplanter Zeitpunkt der Übergabe) und empfehlen Maßnahmen, um die Steuerlast zu minimieren – zum Beispiel das Ausschöpfen von Steuerfreibeträgen, die optimale Aufteilung des Kaufpreises (z.B. Zuordnung zu begünstigten Vermögenswerten), oder die Tarifermäßigung nach § 34 EStG bei Veräußerungsgewinnen im Zuge der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Für den Verkäufer zahlt sich steuerliche Optimierung direkt in Euro aus: Jeder vermiedene Steuer-Euro erhöht den Netto-Verkaufserlös, der für die Altersvorsorge oder neue Projekte zur Verfügung steht. Gleichzeitig schätzen auch Käufer klare, steuerlich saubere Strukturen, weil sie Rechtssicherheit bieten. Insgesamt trägt eine kluge steuerliche Gestaltung wesentlich dazu bei, dass die Unternehmensnachfolge wirtschaftlich effizient gelingt.
Neben Zahlen und Paragraphen darf beim Unternehmensverkauf ein Faktor nicht übersehen werden: die Menschen. Schlüsselmitarbeiter – also Führungskräfte und Spezialisten, die für den Geschäftserfolg und das Know-how des Unternehmens kritisch sind – spielen für eine erfolgreiche Übergabe eine entscheidende Rolle. Wenn im Zuge einer externen Nachfolge wichtige Leistungsträger das Unternehmen verlassen, kann dies den Wert und die Zukunftsfähigkeit des Betriebs massiv beeinträchtigen. Käufer legen daher großen Wert darauf, dass das bestehende Management und andere Schlüsselkräfte dem Unternehmen erhalten bleiben. Als Verkäufer sollte man frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um diese Mitarbeiter an Bord zu halten und ihnen Perspektiven aufzuzeigen.
Mitarbeiterbindung in einem Verkaufsprozess beginnt oft schon vor der eigentlichen Transaktion: Zum Beispiel können Leistungs- und Know-how-Träger in die Planungen eingeweiht werden (unter Wahrung strenger Vertraulichkeit) oder es können Anreize für den Verbleib geschaffen werden. Bewährt haben sich hier Retention-Maßnahmen wie etwa Bleibeboni (ein finanzieller Bonus, wenn der Mitarbeiter bis X Zeit nach dem Verkauf im Unternehmen bleibt) oder das Einräumen von Beteiligungen bzw. Optionen beim neuen Eigentümer. Die Erfahrung zeigt, dass gezielte Retention-Boni kurz- bis mittelfristig sehr erfolgreich dabei helfen, die meisten Schlüsselmitarbeiter zu halten. Allerdings ist die langfristige Bindung schwieriger – sobald die Bindungsfrist und Boni auslaufen, steigt die Abwanderungsgefahr wieder an. Daher sollte parallel auch an immateriellen Faktoren gearbeitet werden: eine offene Kommunikation, Wertschätzung der Mitarbeiter und Aufzeigen von Entwicklungschancen unter dem neuen Inhaber.
Während der Due-Diligence-Prüfung eines Käufers wird das Thema Mitarbeiterbindung regelmäßig zur Sprache kommen, denn potentielle Käufer wollen sich vergewissern, dass nach der Übernahme nicht das Personal von Bord geht. Tatsächlich sind es oft gerade die besten Mitarbeiter, die aus Angst vor Veränderungen in solchen Phasen kündigen – und ein teuer erworbenes Unternehmen dadurch in kurzer Zeit nahezu wertlos machen können. Um dieses Worst-Case-Szenario zu vermeiden, sollten Verkäufer und Käufer gemeinsam Strategien entwickeln, um Schlüsselpersonen zu identifizieren und vertraglich oder finanziell zu binden. Denkbar sind etwa Vertragsklauseln im Kaufvertrag, wonach der Verkauf erst vollzogen wird, wenn bestimmte Schlüsselpersonen weiterverpflichtet wurden (Closing Bedingung), oder auch Bleibevereinbarungen direkt zwischen Käufer und Mitarbeitern. Ebenso können Sperrfristen oder Wettbewerbsverbote für ausscheidende Gesellschafter vereinbart werden, damit diese nicht unmittelbar Leistungsträger abwerben.
Für Sie als Unternehmer bedeutet das: Verlieren Sie in Zeiten der Nachfolge nicht das Wohl Ihrer Mitarbeiter aus dem Blick. Eine erfolgreiche externe Nachfolge umfasst immer auch die Sicherung der Unternehmensfortführung – und die gelingt nur mit einem motivierten Team, das den Übergang mitträgt. Die Investition in Mitarbeiterbindung zahlt sich daher doppelt aus: Sie erhöht den Kaufpreis (weil der Käufer ein stabiles Unternehmen übernimmt) und sichert zugleich Ihr Lebenswerk für die Zukunft.
All die genannten Aspekte – sorgfältige Vorbereitung, optimale Strukturwahl, sauberer Vertrag, Steueroptimierung und Mitarbeiterbindung – fügen sich in der Praxis zu einem strukturierten Verkaufsprozess zusammen. Dieser Prozess sollte professionell gemanagt werden, damit am Ende Käufer und Verkäufer zufrieden auseinandergehen. Typischerweise umfasst ein Unternehmensverkauf mehrere Phasen: von der Planungs- und Vorbereitungsphase (Exit Readiness Check, Unternehmensbewertung, Erstellung eines Informationsmemorandums) über die Ansprache potenzieller Käufer und die Durchführung der Due Diligence bis hin zu Vertragsverhandlungen, Signing (Vertragsunterzeichnung) und Closing (Vollzug) sowie der anschließenden Übergabephase. Jeder dieser Schritte bringt rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen mit sich – von der Vertraulichkeit bei Käufergesprächen, über Wettbewerbsverbote und Kartellfreigaben, bis zur Integration nach der Übernahme. Ohne erfahrene Begleitung kann man hier leicht den Überblick verlieren oder Fehler machen, die teuer werden.
Kafka Law begleitet Unternehmer bei der externen Nachfolge mit einem strukturierten Verkaufsprozess, der Rechtssicherheit schafft, steuerliche Risiken minimiert und die Übergabe für Käufer und Verkäufer verlässlich gestaltet. Als Ihre rechtlichen Berater koordinieren wir den gesamten M&A-Prozess in enger Abstimmung mit Ihren Steuerberatern und M&A-Beratern. Wir sorgen dafür, dass alle wesentlichen Themen frühzeitig adressiert werden – von der Exit-Readiness-Analyse über die Vertragsgestaltung bis zur Closing-Checkliste. Unser Ziel ist es, Ihnen einen reibungsfreien, erfolgreichen Unternehmensverkauf zu ermöglichen, bei dem Sie den bestmöglichen wirtschaftlichen Erfolg erzielen und gleichzeitig Ihr Lebenswerk in gute Hände übergeben.
Möchten auch Sie Ihre Unternehmensnachfolge durch einen Verkauf optimal gestalten? Dann zögern Sie nicht, sich fachkundig beraten zu lassen. Mit einer maximal individuellen, rechtlich fundierten Beratung sichern Sie die wirtschaftlichen Interessen Ihres Unternehmens und schaffen die Grundlage für einen erfolgreichen Neuanfang – für sich, den Käufer und Ihr Unternehmen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre externe Nachfolge und führen Sie sicher durch den komplexen Unternehmensverkaufs-Prozess – damit Ihr Lebenswerk auch in Zukunft weiterblüht.
Unternehmensnachfolge
Im ersten Schritt einer Akquisition liegt der Fokus auf der rechtlichen Fundierung strategischer Zielsetzungen. Gegenstand dieser Phase ist die sorgfältige Analyse der strukturellen und regulatorischen Ausgangsbedingungen sowie der unternehmensspezifischen Rahmenparameter, die für den Zuschnitt einer rechtlich tragfähigen und wirtschaftlich anschlussfähigen Transaktionsstruktur maßgeblich sind. Unsere Beratung erfolgt strukturiert, interdisziplinär abgestimmt und mit Blick auf eine belastbare Entscheidungsgrundlage für die weitere Strukturierung.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
Ziel ist eine differenzierte, rechtlich fundierte und strategisch konsistente Entscheidungsgrundlage, die den weiteren Prozessverlauf strukturiert, Investitionsrisiken frühzeitig adressiert und Anschlussfähigkeit gegenüber internen und externen Stakeholdern sichert.
Im Anschluss an die strategische Zieldefinition erfolgt die konkrete Ausgestaltung der rechtlichen Erwerbsstruktur sowie die systematische Vorbereitung des Transaktionsprozesses. Zentrale Zielsetzung ist die rechtlich präzise, wirtschaftlich konsistente und operativ durchführbare Abbildung des Erwerbsmodells in einer belastbaren Struktur, die sowohl Transaktionsfähigkeit als auch Absicherung ermöglicht.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
Ziel ist ein strukturierter, rechtlich belastbarer und strategisch durchführbarer Transaktionsansatz, der die wirtschaftlichen Interessen des Käufers wahrt, prozessuale Risiken kontrolliert und den Transaktionsprozess auf eine rechtlich tragfähige Grundlage stellt.
Die rechtliche Due Diligence bildet den zentralen Prüfungsbaustein zur Identifikation, Einordnung und Steuerung transaktionsrelevanter Risiken. Sie schafft die Grundlage für eine strukturadäquate vertragliche Absicherung, eine risikogerechte Kaufpreisgestaltung sowie eine fundierte Entscheidung über Struktur, Timing und Umfang der Akquisition. Unsere Prüfung erfolgt risikoorientiert, verhandlungsfokussiert und mit Blick auf die Integration in die Zielstruktur des Käufers.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
Ziel ist ein rechtlich fundiertes, wirtschaftlich übersetzbares und strukturell anschlussfähiges Risikoprofil, das eine präzise und verhandlungsstarke Ausgestaltung der Transaktionsverträge ermöglicht und die Grundlage für eine risikoadjustierte Investitionsentscheidung bildet.
Die rechtliche Ausgestaltung der Transaktionsverträge bestimmt Reichweite, Wirksamkeit und wirtschaftliche Durchsetzbarkeit der vereinbarten Parameter. Im Käufermandat zielt die Vertragsgestaltung auf die risikoadjustierte Absicherung der Investition, die steuerbare Integration des Zielunternehmens und die Vermeidung nachvertraglicher Belastungen. Die Vertragsarchitektur wird dabei im Lichte der Due Diligence-Ergebnisse, der geplanten Governance-Struktur und der geplanten Absicherungsmechanismen entwickelt.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
Ziel ist ein rechtlich tragfähiges und wirtschaftlich durchsetzbares Vertragswerk, das Risiken angemessen adressiert, Investitionsziele schützt und spätere Streitigkeiten durch strukturelle Klarheit und vorausschauende Regelung vermeidet.
Mit dem Vollzug (Closing) wird der wirtschaftliche Übergang des Zielunternehmens vollzogen. In dieser Phase begleiten wir den Käufer bei der rechtlich strukturierten und absicherungsfähigen Durchführung der vereinbarten Vollzugshandlungen. Ziel ist die vollständige rechtswirksame Übertragung der Beteiligung, die Herstellung operativer Handlungsfähigkeit und die Sicherstellung der Integration in die bestehende Unternehmensstruktur.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
Ziel ist ein vollständiger, rechtssicherer und dokumentierter Übergang des Zielunternehmens in den Einflussbereich des Käufers – in voller operativer Handlungsfähigkeit und unter Beachtung sämtlicher vertraglich und gesetzlich relevanter Voraussetzungen.
Nach dem Vollzug der Transaktion beginnt die Phase der strukturellen Eingliederung des Zielunternehmens in die Erwerberstruktur. Im Mittelpunkt stehen die juristisch belastbare Implementierung der Governance, die konsistente Verankerung des Beteiligungserwerbs in den gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Rahmen des Käufers sowie die Nachsteuerung vertraglicher oder tatsächlicher Strukturelemente. Unsere Begleitung in dieser Phase sichert die rechtliche Operationalisierung der erworbenen Beteiligung und stellt die steuer- und haftungsrechtliche Ordnung der Gesamtstruktur sicher.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
Ziel ist eine rechtlich kohärente, steuerlich anschlussfähige und langfristig steuerbare Eingliederung der erworbenen Beteiligung – im Einklang mit der strategischen Zielstruktur des Käufers.
Auf Verkäuferseite steht die rechtliche Vorstrukturierung eines geordneten, absicherungsfähigen und wertmaximierenden Verkaufsprozesses im Mittelpunkt. Die Ausgangsstruktur des Unternehmens – insbesondere bestehende Beteiligungsverhältnisse, Kapitalstruktur, gesellschaftsvertragliche Bindungen und finanzielle Rahmenbedingungen – ist dabei regelmäßig ebenso transaktionsprägend wie die Zielsetzung des Verkaufs. Unsere Begleitung erfolgt vorausschauend, strukturierend und mit Blick auf ein rechtsfestes Fundament für alle weiteren Prozessphasen.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
Ziel ist eine rechtlich tragfähige Ausgangsposition für ein professionelles und absicherungsfähiges Verkaufsverfahren, das sowohl den Interessen des Gesellschafterkreises als auch den Anforderungen eines investorenfähigen Prozesses gerecht wird.
Für den Verkäufer beginnt mit der Strukturierungs- und Vorbereitungsphase die eigentliche Operationalisierung des Veräußerungsvorhabens. Im Vordergrund steht die rechtliche Konzeption eines absicherungsfähigen Transaktionsmodells, die risikoadjustierte Ausgestaltung der Verkaufsstruktur sowie die vertragliche Rahmung des indikationsgestützten Erstkontakts mit potenziellen Erwerbern.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
Ziel ist die rechtssichere, dokumentierte und strategisch gesteuerte Vorbereitung eines strukturierten Verkaufsprozesses, der prozessuale Handlungsfähigkeit gewährleistet, wirtschaftliche Zielgrößen absichert und spätere Verhandlungspositionen rechtlich fundiert vorbereitet.
Im Verkäufermandat dient die rechtliche Prüfung und Risikobewertung vor allem der strategischen Prozesssteuerung, der kontrollierten Risikodokumentation und der absicherungsfähigen Vorbereitung auf Käuferaudits. Ziel ist die rechtlich belastbare Präsentation des Zielunternehmens, die Minimierung nachvertraglicher Haftungsrisiken sowie die gezielte Vorbereitung auf W&I-Prozesse und Vertragsverhandlungen.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
Ziel ist die rechtlich kontrollierte und haftungsbewusste Vorbereitung der Verkäuferseite auf eine Käuferprüfung, die eine haftungsbegrenzte, wirtschaftlich sachgerechte und versicherbare Abbildung der Verhältnisse im Transaktionskontext ermöglicht.
Für Verkäufer ist die Vertragsgestaltung der zentrale Hebel zur Haftungsbegrenzung, Strukturwahrung und Sicherstellung der wirtschaftlichen Zielerreichung. Die Gestaltung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der Offenlegungssystematik, der Eingrenzung von Haftungsszenarien sowie der Vermeidung nachvertraglicher Bindungen. Der Vertragsinhalt muss sowohl versicherbar als auch durchsetzbar sein – unter Berücksichtigung des Disclosure-Konzepts, der Rückbeteiligungsszenarien und der strategischen Nachsteuerungsoptionen.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
Ziel ist ein rechtlich klar strukturiertes, haftungsbegrenztes und wirtschaftlich balanciertes Vertragsgefüge, das die wirtschaftlichen Interessen des Verkäufers schützt, Risiken wirksam begrenzt und eine Exit-Fähigkeit auch unter anspruchsvollen Transaktionsbedingungen sicherstellt.
Für den Verkäufer ist der Closing-Prozess von zentraler Bedeutung für die Realisierung des Kaufpreises, die Finalisierung der Haftungsverteilung und die Absicherung der ordnungsgemäßen Übertragung der Beteiligung. Unsere rechtliche Begleitung zielt darauf, die vertraglich vereinbarten Vollzugshandlungen effizient, friktionsfrei und haftungsminimierend umzusetzen.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
Ziel ist ein vollständig durchgeführter, wirtschaftlich abgesicherter und haftungsminimierter Transaktionsvollzug, der dem Verkäufer eine klare Vermögensposition verschafft und etwaige Nachhaftungsrisiken auf das vertraglich definierte Maß begrenzt.
Im Verkäufermandat dient die Vollzugsnachbereitung insbesondere der ordnungsgemäßen Abwicklung des Rückzugs aus der Zielstruktur, der Erfüllung etwaiger nachvertraglicher Verpflichtungen sowie der rechtlich eindeutigen Abgrenzung verbleibender Verantwortlichkeiten. Im Fokus stehen dabei sowohl die taktisch gesteuerte Umsetzung von Nebenpflichten als auch die Sicherung der rechtlichen und wirtschaftlichen Abschlussposition.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
Ziel ist ein rechtlich klar abgegrenzter, wirtschaftlich abgeschlossener und haftungsminimierter Rückzug aus der Zielstruktur – mit der Option, unter optimierten Rahmenbedingungen in neue Beteiligungsmodelle oder Nachfolgestrukturen einzutreten.
Unternehmensnachfolge
Mit Kafka Law erhalten Sie eine rechtliche Beratung, die wirtschaftliche Zielsetzungen versteht, familiäre Interessen berücksichtigt und strategisch gestaltet.
Unsere Arbeitsweise verbindet juristische Präzision mit wirtschaftlichem Weitblick und effizienter Umsetzung. Wir begleiten Ihre Unternehmensnachfolge von der rechtssicheren Vorbereitung über die vertragliche Gestaltung bis hin zur strukturellen Integration – für klare Regelungen, belastbare Strukturen und den langfristigen Erhalt geschaffener Werte.
Kontakt
Eine verantwortungsvolle und weitblickende Gestaltung von Unternehmensnachfolgen und Vermögensstrukturen erfordert Vertrauen, Sorgfalt und ein präzises Verständnis für die individuellen Anforderungen Ihrer Situation. Wenn Sie Ihre Nachfolge rechtssicher ordnen oder Ihre Vermögensstrukturen strategisch und belastbar gestalten möchten, begleiten wir Sie dabei gerne persönlich und mit höchster fachlicher Präzision.
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